Sozialpädagogische Prozessvorbereitung/ -begleitung
Auf Grund der Möglichkeit einer zwangsweisen Teilnahme am Ermittlungs- und Hauptverfahren sind gerade Zeugen und Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten in diesem Zusammenhang besonderen Risiken für die psychische und auch physische Gesundheit ausgesetzt, in hohem Maße vor allem für die sich noch im Entwicklungsprozesse befindlichen Kinder und Jugendlichen.
Viele durch Gewalt belastete Zeugen fühlen sich insbesondere in der Zeit vor dem Gerichtstermin verunsichert, allein gelassen und haben Angst vor dem Tag der Gerichtsverhandlung und der Konfrontation mit dem oder den Angeklagten.
Unser Angebot umfasst die Unterstützung von Erwachsenen, Heranwachsenden, Jugendlichen und Kindern, die von situativer Gewalt betroffen sind, wobei die Arbeit idealerweise bereits vor der Anzeige beginnt und mit Abschluss des Gerichtsverfahrens endet.
Wir verstehen die Aufgabe der sozialpädagogischen Prozessvorbereitung und -begleitung darin, die Betroffenen auf die Anzeige sowie auf das darauffolgende Ermittlungs- und Gerichtsverfahren vorzubereiten sowie sie zu den polizeilichen oder gerichtlichen Vernehmungen bzw. Verhandlungen zu begleiten.
Dabei finden verständlicherweise keine Gespräche über den Tathergang bzw. über Sachverhalte, welche in der bevorstehenden Hauptverhandlung vor Gericht erörtert werden, statt.
Die von uns angebotene sozialpädagogische Prozessbegleitung ist allerdings nur als eine Ergänzung zur rechtlichen Beratung und juristischen Vertretung im Verfahren zu verstehen. Zur Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche ist es erforderlich, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen zu beauftragen.